Buchungsbedingungen

Die Ferienwohnungsagentur Grächen vermittelt Ferienhäuser & -wohnungen im Auftrag deren gegenwärtiger Besitzer bzw. deren Vertreter. Sämtliche Informationen über und um das Mietobjekt wurden von uns an Ort mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Für Veränderungen, die ohne unseres Wissens nach Drucklegung entstanden sind, sowie für mögliche Druckfehler, für die wir uns entschuldigen, können wir keine Haftung übernehmen.

Zahlungsbedingungen
Die Ferienwohnungsagentur Grächen erstellt einen Mietvertrag mit folgender Aufteilung der Beträge:

  • Eine Anzahlung bestehend aus 30% zahlbar innert 10 Tagen nach Abschluss der Reservation. Die Restzahlung wird zusammengesetzt aus dem Gesamtbetrag des Vertrages abzüglich der errechneten Anzahlung und muss spätestens 30 Tage vor Anreise einbezahlt sein.
  • Erfolgt die Buchung weniger als 40 Tage vor der Ankunft, so ist der ganze Betrag fällig.
  • Bei Bezahlung der Buchung mit Kreditkarte, wird der vollständige Betrag automatisch von der Kreditkarte abgebucht.

Preise und Nebenkosten
Die im Mietvertrag aufgeführten Preise für die Miete sind verbindlich. Eine Preisanpassung für Gründe, die wir nicht beeinflussen können (z.B. Währungsschwankungen, neu eingeführte oder erhöhte Taxen), behalten wir uns vor. In einzelnen Fällen sind die aufgeführten Nebenkosten lediglich Richtlinien und können deshalb geringfügigen Änderungen unterliegen. Die Mietobjekte dürfen höchstens mit der auf dem Vertrag aufgeführten Personenanzahl belegt werden.

Annullierung des Mietvertrages
Möchte der Mieter aus anderen Gründen als Krankheit oder Unfall vom Mietvertrag zurücktreten, gelten folgende Bedingungen:

  • bis 60 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr CHF 100.--
  • 59 - 45 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr CHF 100.-- & Akontozahlung von 30%
  • 44 - 30 Tage vor Ankunft: Bearbeitungsgebühr CHF 100.-- & Akontozahlung von 50%
  • 29 - 0 Tage vor Ankunft: gesamter Mietbetrag plus Bearbeitungsgebühr CHF 100.--
  • keine Anreise: gesamter Mietbetrag plus Bearbeitungsgebühr CHF 100.--

Kann die Wohnung nach einer Annullation weitervermietet werden, ist die Ferienwohnungsagentur Grächen verpflichtet dem Kunden den vollen Betrag zurückzuerstatten. Eine Überwachung der Rückzahlung durch das System ist nicht vorhanden. Für den Gast ist es empfehlenswert bei Grächen & St. Niklaus Tourismus & Gewerbe eine Annullationsversicherung abzuschliessen, es sei denn, der Gast hat bereits eine solche Versicherung.

Beanstandungen
Die im System zusammengefassten Informationen sind gewissenhaft und sorgfältig zusammengetragen worden. Sollten trotzdem Unzulänglichkeiten nachweislich vorhanden sein, ist, sofern der Mangel nicht örtlich behoben werden kann, die Ferienwohnungsagentur Grächen unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu verständigen, damit alles Notwendige unternommen werden kann um die Leistungsstörung zu beheben oder eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Falls der Feriengast seine gebuchte Unterkunft oder die ihm von uns vorgeschlagene gleichwertige Alternative nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung unsererseits. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir weisen deutlich hin, dass auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche nur nach Mitteilung innert 72 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen werden kann. Diese Ansprüche sind zudem innert 10 Tagen nach Aufenthaltsende der Ferienwohnungsagentur direkt schriftlich einzureichen, da ansonsten jeder Schadensersatzanspruch erlischt. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme. Sollte keine Einigung zustande kommen, gilt der Gerichtsstand Visp (Schweiz).

Höhere Gewalt
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, für die wir nichts können. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Die Anzahlungen der Mieter werden selbstverständlich zurückerstattet. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Ferienwohnung oder ein anderes Hotel umplatzieren oder notfalls die Buchung kündigen. Auch in diesem Falle erhalten Sie den eingezahlten Betrag zurück und verzichten indessen auf weitere Ansprüche.

Haftung
Die Ferienwohnungsagentur haftet für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort, jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die von der Ferienwohnungsagentur Grächen nicht beeinflusst werden können, wie:

  • Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung sowie Einrichtungen wie Heizung, Lift, Swimmingpool, usw.
  • Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden, vorübergehende erhöhte Lärmimmissionen, z.B. Verkehrsumleitung, Baustelle, usw.

Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Mieter verursacht werden, muss der Mieter vollumfänglich aufkommen.

Allfällige Schäden sind dem Besitzer oder dessen Vertreter vor Abreise zu melden.